COVID -19 Teichbetreuung bei Ausgangssperre

Hinweis zur Betreuung unserer Fische bei Ausgangssperre: sollten Sie in einem Bezirk wohnen, in dem eine Ausgangssperre verfügt wurde, kann es sein, dass die Betreung Ihrer Fische nicht in der Liste der Ausnahmen aufgeführt ist. Solange es sich um regionale (im Ggsatz zu landesweiter ) Verfügungen handelt, muss man dann zu der Kreisverwaltung / Landratsamt