Zum Termin 1. Dez. 2018 wurde vom BMEL der Projektantrag „Nationales Tierwohl -Monitoring“ mit einer Laufzeit bis 30.11.2021 auf den Weg gebracht. Die Projektkoordination liegt beim Thünen Institut für Betriebswirtschaft.
Projektträger ist die BLE, hinzukommen diverse Projektpartner, u.a. auch die TiHo Hannover, Prof. Dieter Steinhagen.
Aus dem Projektantrag geht hervor, dass es sich um die Erstellung eines Konzeptes für die künftige Überwachung des Tierwohls handelt, und nicht um eine einmalige Erhebung.
Daher ist es umso wichtiger, dass diejenigen, um die es geht, nämlich die Tierhalter alsbald in die Abläufe mit eingebunden werden. Die angebotene Abschlußdiskussion ist jedenfalls ein Affornt und nicht das Angebot zur Mitarbeit.
Die Absicht des Projektes ist erklätermaßen nicht eine Bestandsaufnahme, sondern die Vorarbeit um künftig Bedingungen für Haltungsmethoden vorgeben zu können. Die bisherige Vorgehensweise wird vom VDBA daher nachdrücklich gerügt und für nicht zeitgemäß eingeschätzt. Insbesondere in einer Branche wie der Aquakultur, wo es nicht nur weite Parameterbereiche gibt, verbunden mit einer ebensolchen großen Variabilität der Produktionsverfahren, ist es unerlässlich von vorneherein in die Gestaltung des Projektes eingebunden zu werden. Dies ist nicht erfolgt, diese Chance sich der aktiven Mitarbeit der Produzenten und ihrer Vertretungen wurde vertan.
Es stellen sich einige Fragen:
Wie wird die Vielzahl der Produktionsvarianten in dem Projekt umfassend und statistisch abgesichert dargestellt. Wie wird dazu die Produktionsseite eingebunden.
Wer unterrichtet die nicht aus der Branche stammenden Projektteilnehmer, mit welcher Qualifikation und welchem Detailwissen aus der Branche.
Ist sicher gestellt, dass das Leiden unserer Fische durch Prädatoren in dem Projekt berücksichtigt wird?
Falls die Ergebnisse für die Haltung in der Aquakultur wesentliche Einschränkungen bringen sollten, wie z.B. Besatzdichte, mindest Strömungsgeschw. pH-Wert bereiche etc. wie werden diese etwaigen neuen Vorgaben mit evtl davon abweichenden, aber den geltenden EU Vorgaben in Übereinstimmung gebracht?
Wer stellt sicher dass nicht die leicht zu erhebenden, sondern die richtigen Parameter erhoben werden und auch richtig interpretiert werden?
Sollte die Forderungen aus dem Projekt über die EU Vorgaben hinausgehen, werden sich diese ausschließlich in Deutschland umsetzen lassen und stellen damit eine unakzeptable Wettbewerbsverzerrung dar. Gleichzeitig würde man der gesamten EU und ihren Behörden Mißachtung des allgemein hohen Gemeinschaftsziels „Tierwohl“ anlasten müssen.
Welche Position nimmt dazu das BMEL ein? Wird dies vorab geregelt?
Wir fordern daher, dass Vertreter der Branche, sowie der auf diesem Gebiet arbeitenden Länderseinrichungen umgehend an den Tisch geholt werden und ihnen eine klare Gestaltungs- und Beurteilungsmöglichkeit der Zwischenergebnisse eingeräumt wird.
Unbestritten ist es das gemeinsame Ziel aller, unsere Nutzfische Zeit ihres Lebens optimal zuhalten und die ihnen innewohnende Würde zu beachten. Das heißt aber auch dass man dies gemeinsam erarbeitet und professionell begleitet.
…..Es gibt zum Bereich „Animalwelfare in der Aquakultur“ auf EU-Ebene bereits ein, von der DG Sante und der DG Mare akzeptiertes Arbeitspapier. Dieses wurde gemeinsam von den Vertretern der Produzenten und den NGOs erarbeitet. Aus diesem Papier wie auch aus eigenen Vorstellungen der Generaldirektionen wurden inzwischen Vorschriften für alle MS erarbeitet. Teile davon liegen noch nicht in der Endfassung vor.
Es wird nun befürchtet, dass aus den Ergebnissen des oben genannten Projekts in Deutschland wieder einmal höhere Standards gefordert werden könnten, als in den anderen EU-Ländern. Die Methoden der Aquakultur in Deutschland orientieren sich bereits jetzt extrem an der Frage der tiergerechten Haltung. Die diesbezüglichen Inhalte bei der Lehrlings- und Meisterausbildung geben davon Zeugnis. Neue Vorschriften aus einem nationalen Projekt, würden darüber hinaus sicher nur für Deutschland wirksam werden können. Dies würde den Wettbewerbsnachteil weiter zu Ungunsten der deutschen Aquakultur vergrößern.
Das Projekt wurde ohne Miteinbeziehung von Fischereiinstituten und Fischereiverbänden ins Leben gerufen und entwickelt. Die Einladung zu den Regionalkonferenzen, die bereits am 12. März in Kassel beginnen, fand ohne Einbindung der Verbände statt.
Bernhard Feneis
Präsident VDBA
Sehr gut danke für ihren Einsatz
In der Coronavirus Krise aktuell
Sehr schwierig zu diskutieren
Sollte unbedingt aufgeschoben werden
LFV Bayern alfred stier
Die Zeit hat, wie es scheint, bereits Fakten geschaffen. Bislang hat sich in der Sache nichts mehr getan, die versprochenen Dateien wurden auch nicht übersandt! Das heißt aber letztlich nur, dass etwas Zeit gewonnen wurde. Dies sollte auf beiden Seiten zum Überdenken genutzt werden!
Sehr gut danke für ihren Einsatz
In der Coronavirus Krise aktuell
Sehr schwierig zu diskutieren
Sollte unbedingt aufgeschoben werden
LFV Bayern alfred stier
Die Zeit hat, wie es scheint, bereits Fakten geschaffen. Bislang hat sich in der Sache nichts mehr getan, die versprochenen Dateien wurden auch nicht übersandt! Das heißt aber letztlich nur, dass etwas Zeit gewonnen wurde. Dies sollte auf beiden Seiten zum Überdenken genutzt werden!
[…] Bitte beachten Sie auch unser Statement auf der Website des VDBA: https://www.vdba.org/stellungnahme-des-vdba-zum-projekt-tierwohl-des-bmel […]
[…] Bitte beachten Sie auch unser Statement auf der Website des VDBA: https://www.vdba.org/stellungnahme-des-vdba-zum-projekt-tierwohl-des-bmel […]