Steinhuder Fischer obsiegen mit Hilfe des VDBA im Rechtsstreit mit der Aktion Fischotterschutz e.V.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) hat mit Beschluss vom 09.02.2016 (Anlage – pdf.) die Beschwerde der Aktion Fischotterschutz gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) vom 03.03.2015 (4LC39/13) zurückgewiesen. Damit bleibt die der ursprüngliche Klageantrag der Aktion Fischotterschutz vom 14.11.2011 auf Untersagung der Ausübung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer ohne technische Schutzvorrichtungen, die nachgewiesenermaßen geeignet sind, die bestehende Tötungsgefahr von Fischottern mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, erfolglos. Die Klage wurde bereits vom OVG ohne Zulassung der Revision abgewiesen.

Ein großer Erfolg für die Deutsche Seen- und Flussfischerei, die mit dem Fischotter kein Problem hat und niemals hatte und auch den Rückgang der Population im 20. Jahrhundert nicht verursacht hat. Der VDBA bedankt sich bei allen Unterstützern dieses langwierigen und kostspieligen Prozesses.

[icon name=“file-pdf-o“ class=““ unprefixed_class=““] BVerwG 4B2.16 Fischotter Beschluss 09.02.2016