Hinweis zur Betreuung unserer Fische bei Ausgangssperre:


sollten Sie in einem Bezirk wohnen, in dem eine Ausgangssperre verfügt wurde, kann es sein, dass die Betreung Ihrer Fische nicht in der Liste der Ausnahmen aufgeführt ist. Solange es sich um regionale (im Ggsatz zu landesweiter ) Verfügungen handelt, muss man dann zu der Kreisverwaltung / Landratsamt gehen und diese Genehmigung einfordern. Bislang können Sie z.B. ggf. zwar Hundefutter kaufen aber nicht Fische füttern gehen. In meinen Gesprächen mit Landesbehörden habe ich auch betont, dass die gesamte Betreuung des Bestandes, inclusive etwaiger Abfischungen möglich sein muss. Dies muss auch beeinhalten, dass bei Bedarf mehr als fünf Personen aktiv sein können.

Das zuständige bayerische Ministerium wird z.B. morgen, 20.3.20 in einer Sitzung diesen Problemkreis erörtern. Das Ergebnis geht dann in einer extra mail wieder an Sie raus.


Bezüglich Ausgleichsmaßnahmen und ~zahlungen ist der VDBA bei anderen Institutionen aktiv, wir werden darüber getrennt, und immer zeitnah berichten.


Sofern Sie eigene Erfahrungen zu diesen Themen beitragen können, sind Sie herzlich eingeladen dies unter „Kommentar“ zu tun.

Bernhard Feneis