Die Beitragsordnung des VDBA

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2006

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2006

1.

Der Mindestbeitrag beträgt 250,- €.

1.

Der Mindestbeitrag beträgt 250,- €.

2.

Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im
laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.

2.

Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im
laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.

3.

Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.

3.

Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.

4.

Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBA. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.

4.

Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBA. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.

5.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen auf das Konto bei der:

Commerzbank Brandenburg
IBAN: DE61 1604 0000 0257 5025 00
BIC: COBADEFFXXX

5.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen auf das Konto bei der:

Commerzbank Brandenburg
IBAN: DE61 1604 0000 0257 5025 00
BIC: COBADEFFXXX

6.

Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBi zu leisten.

6.

Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBi zu leisten.

7.

Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.

7.

Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.

8.

Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung eine Veränderung für erforderlich hält und beschließt.

8.

Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung eine Veränderung für erforderlich hält und beschließt.

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PRÄSIDIUM

Präsident: Bernhard Feneis
Vizepräsident: Peter Grimm und Ronald Menzel

Weiterhin: Stefan Hofer
Sabine Schwarten

FORELLENZUCHT

Spartenleiter: Peter Grimm
Stellvertreter: Stephan Hofer

weitere Mitglieder:
Elmar Mohnen
Markus Lichtenecker
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

KARPFENTEICH WIRTSCHAFT

Spartenleiter: Bernhard Feneis
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis
Gunnar Reese
Alfred Stier
Anna Klupp

FLUSS- & SEENFISCHEREI

Spartenleiter: Ronald Menzel Stellvertreter: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Carsten Brauer
Dr. Peter Wißmath
Ulrich Paetsch
Prof. Werner Steffens

VERBAND DER DEUTSCHEN
BINNENFISCHEREI UND AQUAKULTUR E. V.

KONTAKT

Margaretenhof 5
14774 Brandenburg
infovdba.org
+49.3381.402780
+49.3381.403245

Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

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