Im Anhang ein Bürgschaftsprogramm des BMEL zusammen mit der Rentenbank. Angeboten werden Dahrlehen bis max. 3 Mio. € für KMU werden max 90% verbürgt. s.u. —
Gestern 15.April 2020 hat das Kommitee EESC der EU Vorschläge zur Änderung des EMFF anläßlich der Covid 19 Krise veröffentlicht. —
wesentliche Aspekte sind:
1.Unterstützung von Teichwirten die, bedingt durch COVID-19 vorübergehend nicht, oder weniger produzieren können.
2. Unterstützung von Produzenten Organisationen bei der Lagerung von Fischerei- und Aquakulturprodukten, im Einklang mit den bedingungen des gemeinsamen Marktes.
3. Flexible Wiederherstellung der finanziellen Resourcen innerhalb des Operationellen Programmes
Es wird auch empfohlen, dass Mitgliedstaaten die das laufende Budget bereits ausgeschöpft haben, extra Mittel bereit stellen, um die empfohlenen Unterstützungsmaßnahmen anbieten zu können.
Ferner wird angeregt, dass die Flexibilität bei den Mitgliedstaaten von 10% auf 25% erhöht wird. zB. 25% aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 zu transferrieren, falls dann erst das Geld asugegeben werden sollte.
Da EESC nur beratende Funktion hat, bleibt abzuwarten wie die direkte Auswirkung auf die Entscheidungen sein wird.
zum Download der vollständigen Texte :
PM_04-66-KL-LWMinisterium_Rentenbank_Bürgschaftsprogramm
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