Das Neue Tiergesundheitsgesetz bringt Änderungen für die Teichwirtschaft. Es löst das Tierseuchengesetz ab.

Wichtigste Nachricht: die KHV, Koi Herpes Virose, wird tiefer gestuft.  Damit ist KHV / CyHV3  künftig in Katgegorie E, und in der Brisanz nicht mehr den Forellenseuchen VHS und IHN (Kategorie C,D,E)  gleichgestellt. Auch die Kontrollintervalle in den Teichwirtschaften vergrößern sich. Weitere Änderungen sind im Bereich der Überwachung und bei den empfänglichen Fischarten vorgenommen worden. Der Gesetzestext, mit ausführlichen Kommentaren und Erklärungen, wurde dankenswerterweise von Dr. Kleingeld, LAVES, zur Verfügung gestellt.  Zum Download: Infoschreiben_AHL,

Da auf nationaler Ebene noch Ausführungsbestimmungen erforderlich sind, und auch einige EU Papiere nicht vollständig vorliegen, werden die Neuerungen  vermutlich noch nicht ab April 2021 für den Fischzüchter rechtswirksam. Ggf.  ist das auch abhängig von jeweiligen Bundesland. Zu gegebener Zeit werden wird darauf erneut hinweisen.

Kommentar B. Feneis: Damit werden meine fast 20jährigen Bemühungen, die KHV aus der Anzeigepflicht zu nehmen, endlich Realität. Ich danke allen Mitstreitern dass auch sie den langen Atem hatten, den Druck auf die Institutionen bis zum Ende aufrechtzuhalten!

Für die Umsetzung  der EU Vorschriften im Zusammenhang mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz wurde

am 11. Fburar 2021 ein Durchführungsbeschluss_2021-260_Genehmigung_nationaler_Maßnahmen_Wassertierseuchen erlassen.

„über die Genehmigung nationaler Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bestimmter

Wassertierseuchen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen

Parlaments und des Rate und zur Aufhebung des Beschliusses 2010/221/EU der Kommission“

Aktentzeichen C(2021)773